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Forsa-Umfrage: Schornsteinfeger sorgen für Sicherheit
Dieser
Werbeslogan des Schornsteinfegerhandwerks wird in letzter Zeit
häufiger, vor allem in den Medien, weniger von der großen Mehrzahl der
Bürger, mit einem Fragezeichen versehen. Dies ist umso erstaunlicher,
als eine repräsentative Meinungsumfrage durch das Forsa-Institut
aus dem Jahre 2001 zu dem Ergebnis kommt, dass 94% der Bundesbürger die
Überprüfungen und Arbeiten des Schornsteinfegerhandwerks für notwendig
und sinnvoll halten und nahezu alle Befragten (91% insgesamt) mit dem Schornsteinfeger zumindest „zufrieden“ sind. „Vorbeugen ist besser als heilen“
Der
Kehr- und Überprüfungszwang durch den Schornsteinfeger beruht auf der
Verpflichtung des Staates zur Gefahrenabwehr und damit im weiteren
Sinne zur Daseinsvorsorge. Die Bürger sollen vor Gefährdungen ihres
Lebens, ihrer körperlichen Unversehrtheit sowie ihres Eigentums bewahrt
werden. Dabei spielt der Präventionsgedanke eine wichtige Rolle:
„Vorbeugen ist besser als heilen.“
Wahrnehmung hoheitlicher Funktionen als so genanntes „contracting out“
Das
Schornsteinfegerwesen kann als eine frühe, besondere Form der
Privatisierung – so genanntes „contracting out“ – bezeichnet werden,
bei der der Staat eine unveränderte öffentliche Aufgabe einem
selbstständigen Gewerbetreibenden, der dem Handwerk angehört,
übertragen hat. Die Wahrnehmung solcher hoheitlicher Funktionen
rechtfertigt zum Schutze von Gemeinschaftsgütern die Erfüllung der
Aufgaben unter Monopolbedingungen im beschriebenen Sinne. Das hat das
Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt. Deshalb ist auch nichts
dagegen einzuwenden, wenn die verantwortlichen staatlichen Organe dem
Bezirksschornsteinfegermeister auf der Grundlage des
Schornsteinfegergesetzes, der landesrechtlichen Bauordnungen, der
Kleinfeuerungsanlagenverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnungen
der Länder die Prüfung der Einhaltung der dort festgelegten
Anforderungen übertragen haben. Damit wird ein flächendeckendes und ein
den Rücklauf der Überprüfungsergebnisse sicherndes Verfahren angewandt,
das nebenbei auch noch volkswirtschaftlich einen Sinn macht. Es führt
nämlich dazu, dass durch die neutrale Überprüfung, Reinigungstätigkeit
und Beratung der Hauseigentümer eine größtmögliche Sicherheit für den
Betrieb von Heizungsanlagen gewährleiste und ein Beitrag zum
Umweltschutz und zur Energieeinsparung geleistet wird und das zu
durchaus moderaten Preisen. Nach der Statistik machen bei den
Mietnebenkosten die Schornsteinfegergebühren bundesweit nur 0,5–0,8%
aus. Nicht übersehen werden sollte dabei gerade heute, dass die
Tätigkeit des Schornsteinfegerhandwerks auch zum Erhalt und zur
Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl im produzierenden als auch im
verarbeitenden Gewerbe einen wirksamen Beitrag leistet. So hat die
„Programmgruppe Systemforschung und Technologische Entwicklung“ des
Forschungszentrums Jülich unter Federführung von Prof. Dr. Ing. M.
Kleemann für das Jahr 2000 die Tätigkeit des Schornsteinfegerhandwerks
und deren Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in den verschiedenen
Bereichen untersucht. Dabei ergibt sich in der Summe ein vom
Schornsteinfegerhandwerk angestoßener Beschäftigungseffekt von 45.700
Arbeitsplätzen. Das entspricht gut der dreifachen Menge der
Beschäftigten (ohne Büropersonal) im Schornsteinfegerhandwerk und zeigt
deutlich die Bedeutung für den Arbeitsmarkt.
Dazu
wurden ungefähr 14 Mio. Gebäude aufgesucht und insgesamt rd. 180 Mio.
Daten erhoben. (Vgl. Einzelheiten aus den Erhebungen des
Schornsteinfegerhandwerks für 2001). Mehr als 50% der Feuerstätten werden keiner oder nur einer unregelmäßigen Wartung unterzogen
Neben
der Verpflichtung des Staates zur Gefahrenabwehr gibt es eine zweite
Verantwortungsebene, nämlich die des Betreibers von Feuerstätten. Da
der Betreiber frei entscheiden kann, ob er eine Wartung durchführen
lässt, ist nicht gewährleistet, dass flächendeckend und effizient eine
Reduzierung der Emissionen und damit eine nachhaltige Energieeinsparung
stattfindet. Das wird deutlich dadurch bewiesen, dass für alle
Feuerstätten der Bundesrepublik Deutschland es lediglich in rd. 17% der
Fälle einen Wartungsvertrag gibt. Allein die Vorankündigung der
jährlich wiederkehrenden Immissionsschutzmessungen nach § 15 Abs. 3
der 1. BImSchV durch den Bezirksschornsteinfegermeister führt dazu,
dass in rd. weiteren 30% der Fälle eine Wartung durchgeführt wird. Das
bedeutet gleichzeitig, dass immer noch mehr als 50% der Feuerstätten
keiner oder nur einer unregelmäßigen Wartung unterzogen werden. Wenn
also der Schornsteinfeger zum Schutze der Umwelt nicht regelmäßig und
flächendeckend mit Rückkoppelung an die zuständigen Behörden
(Zusammenstellung der Messergebnisse nach § 16 1. BImSchV,
Emissionskataster§ 46 BImSchV i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 11 SchfG)
Immissionsschutzmessungen der Feuerstätten vornehmen würde, wäre die
Umwelt als hohes Gemeinschaftsgut, das grundrechtlichen Schutz genießt
(Art. 20a GG), nicht in dem Maße geschützt, wie es die staatliche
Vorsorge für ein derartig hohes Gut erfordert und wie es in § 52
Bundesimmissionsschutzgesetz seinen Niederschlag gefunden hat.
Freigabe des Schornsteinfegerhandwerks in den Markt lässt Kosten steigen
Wollte
man hingegen das Überprüfungsmonopol abschaffen und dem Kunden die Wahl
zwischen Schornsteinfeger und Wartungsdiensten überlassen, stellt sich
die Frage, wie dann die flächendeckende Überwachung funktionieren soll.
Dabei ist die Abgassonderuntersuchung durch das Kfz-Handwerk zum
Vergleich ungeeignet, da zum einen der Kfz-Besitzer sein Auto in die
Werkstatt bringen und zum anderen die Überprüfung en passant durch die
Polizei bei Kontrollen auf der Straße durchgeführt werden kann – wenn
es denn bei deren Überlastung geschieht – und durch den TÜV in der
Regel alle zwei bis drei Jahre. Hinzu kommt, dass das Auto ein in sich
abgeschlossene technische Anlage darstellt, während ein Heizkessel
unter völlig unterschiedlichen Aufstellbedingungen installiert wird und
damit mit einem Pkw nicht vergleichbar ist.
Die vielfach
vorgebrachte Meinung, durch eine Freigabe des Schornsteinfegerhandwerks
und Entlassung in den Markt ließen sich Kosten einsparen, ist irrig.
Das haben inzwischen die Bürger der schweizer Kantone erfahren, in
denen eine solche Freigabe erfolgte. Dort wo das „Monopol“ fiel,
stiegen die Preise um bis zu 20%. Genau deshalb hat das Luzerner
Kantonalsparlament das Thema: „Liberalisierung im Kaminfegerwesen“
letztes Jahr vom Tisch gefegt. Auch im Kanton Bern, wo das Monopol
wankt, besinnt man sich um. Zu diesem Schluss kommt auch die
Wettbewerbskommission und der Eidgenössische Preisüberwacher sowie das
Bundesgericht. Besonders im Interesse der Brandverhütung und des
Umweltschutzes hält es das Kaminfegermonopol noch immer für notwendig
und sinnvoll.
Viele Fachleute sind zudem der Auffassung, dass auf
Grund der in letzten Jahren erheblich verbesserten Feuerungsanlagen –
nicht zuletzt unter dem Druck verschärfter Anforderungen nach der
Kleinfeuerungsanlagenverordnung und der regelmäßigen Prüftätigkeit
durch den Bezirksschornsteinfegermeister – die Wartungsintervalle
größer sein können.
Traditionelle Aufteilung der Bundesrepublik in Kehrbezirke verletzt nicht die europäischen Wettbewerbsregeln
In
letzter Zeit wurde auch wiederholt die Frage aufgeworfen, ob die
Einrichtung fester Kehrbezirke mit dem „Kehrmonopol“ des
Bezirksschornsteinfegermeisters mit dem EG-Vertrag in Einklang steht.
Dazu ist zunächst festzustellen, dass die Europäische Kommission erst
kürzlich festgestellt hat, dass die traditionelle Aufteilung der
Bundesrepublik in Kehrbezirke nicht die europäischen Wettbewerbsregeln
verletzt (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 06. 12. 02), weil
öffentlich-rechtliche Gebühren der Schornsteinfeger in Deutschland
nicht unangemessen hoch sind und als Entgelt nicht im Widerspruch zu
den Wettbewerbsregeln des Binnenmarktes stehen. Luxemburg mit rd. 400.000 Einwohnern weist pro Jahr zwischen zwei und vier CO-Tote auf
Betrachtet
man sich die Sicherheitsstandards und Umweltschutzregeln in unseren
Nachbarländern und deren Vollzug, so stellt man fest, dass diese Länder
froh wären, wenn sie ein vergleichbares Instrument wie das
Schornsteinfegerhandwerk hätten. Um das zu verdeutlichen nur ein
Beispiel: Das kleine Land Luxemburg mit rd. 400.000 Einwohnern, also
von der Größe einer deutschen mittleren Großstadt, weist pro Jahr
zwischen zwei und vier CO-Tote auf (nach einer Erhebung der Direction
de la Santé – Division de la Medecine, Preventive et Soziale
1989–1993). Die Ursachen liegen in diesen Fällen auf der Abgasseite,
also genau in dem Bereich, den der Schornsteinfeger regelmäßig jährlich
untersucht. Würde man diese Zahlen auf Deutschland mit rd. 80 Mio.
Einwohnern und einer großen Anzahl von Feuerstätten hochrechnen,
bedeutete dies pro Jahr 400–800 CO-Tote. Da dies in Deutschland nicht
der Fall ist und CO-Tote, hervorgerufen durch Abgas, statistisch
überhaupt nicht erfasst werden, weil deren Zahl so gering ist, wird die
Bedeutung der Arbeit des Bezirksschornsteinfegermeister erst richtig
klar. Ähnliche Verhältnisse wie in Luxemburg sind in Belgien,
Frankreich und Italien zu finden. Auch hier ist die Zahl der
CO-Verletzten und CO-Toten erschreckend hoch, und zwar so hoch, dass
man dringend nach einem Instrument sucht, mit dem man diese Gefahr
verringern kann.
RA Bertold Steinebach
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