Schornsteinfeger
Allgemeine Infos
Fensterkontaktschalter etc.
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Dunstabzugshauben / Trockner / Abluftanlagen und Feuerstätten in der gleichen Wohnung oder Nutzungseinheit Auszug aus der hessischen Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (Feuerungsverordnung - FeuVO Hessen) vom 3. Februar 2009 bzw. der Musterfeuerungsverordnung § 4 Aufstellung von Feuerstätten (2) Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn 1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird, oder 2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, oder 3. die Abgase der Feuerstätten über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden oder 4. durch die Bauart oder die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann. Moderne Dunstabzugshauben z. B. weisen einen Luftdurchsatz bis zu 1.200 m³/h auf. Das heißt, dass bei einer angenommenen Wohnraumgröße von 100 m² und einer Geschosshöhe von 2,50 m eine Luftmenge von ca. 250 m³ vorhanden ist, diese Menge im Beispielsfalle bereits nach ca. 12,5 min abgesaugt wurde.Durch den Strömungswiderstand (dicht-)geschlossener Fenster und Türen kann deshalb ohne entsprechende Druckausgleichöffnung ins Freie nicht genug Luft (Verbrennungsluft) nachströmen und es entsteht ein messbarer Unterdruck in der Wohnung. Die Folge davon ist, dass in der Feuerstätte aufgrund des Luftmangels die CO-Bildung (Info Kohlenmonoxid s. unten) erheblich zunimmt und gleichzeitig der Schornstein, der ja ohne Gebläse die Abgase abtransportieren muss, nicht mehr genug Auftrieb (Zug) hat, weil der Unterdruck in der Wohnung u. U. größer ist als der natürliche (thermische) des Schornsteins. Austretende Abgase und Lebensgefahr für Bewohner sind die Folge!
Ob im Einzel- bzw. Zweifelsfalle (undichte Gebäudehülle, Fenster, etc.)
der gleichzeitige Betrieb von Feuerstätten und raumlufttechnischer/n
Anlage/n eventuell doch ohne Sicherheitseinrichtung möglich ist, kann
durch eine so genannte Druckdifferenzmessung nachgewiesen werden. Diese
Messung müsste von einem Planungsbüro für Lüftungsanlagen oder von
einem anerkannten Lüftungsbauerfachbetrieb durchgeführt werden und
durch ein Ergebnisprotokoll belegt werden. Natürlich führe auch ich
diese kostenpflichtige Messung nach Rücksprache für Sie aus. Achtung ! Alle Sicherheitseinrichtungen für diese Anwendungen müssen seit 2006 nach DVGW-VP121 und nach E DIN 18841 DIBT geprüft und zugelassen sein.
Info Kohlenmonoxid Kohlenstoffmonooxid ist ein giftiges und heimtückisches Gas, da es keinen Geruch besitzt und auch keine Atemnot auslöst. Eine akute Vergiftung äußert sich zuerst in Euphorie und Gleichgültigkeit, dann folgen Kopfschmerzen, Benommenheit, Bewusstlosigkeit und Tod. Die Giftwirkung des Gases beruht auf einer chemischen Reaktion mit dem roten Blutfarbstoff Hämoglobin, so dass der Sauerstofftransport im Blut gestört wird. Eine Konzentration von 0,1 Volumenprozent in der Atemluft wirkt nach längerem Einatmen tödlich. Selbst das Einatmen von geringen Dosen (0,01%) führt langfristig zu chronischen Erkrankungen an Herz und Nerven. |